Teilnahmebedingungen Camp

Teilnahmebedingungen SpVg Frechen20 Fußball Camp

1. Anmeldung und Vertragsabschluss: Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen und ist nach Eingang der Teilnahmegebühr sowie Bestätigung per Email durch den Ausrichter gültig.

2. Abtretung: Bis zum Kursbeginn kann sich ein Teilnehmer durch eine andere Person ersetzen lassen (z.B. im Krankheitsfall), wenn diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

3. Rücktritt durch den Veranstalter: Eine Mindestteilnehmerzahl von 12 muss erreicht sein. Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten bei unvorhergesehenen, außergewöhnlichen Umständen (Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen, etc.), die bei Vertragsabschluss nicht einsehbar waren.

4. Leistungsumfang: Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Änderungen sind möglich. Sie obliegen der Entscheidung des Personals vor Ort.

5. Verletzungen und Erkrankungen, sowie eventuelle Folgeschäden sind durch die private Kranken- und Unfallversicherung des Teilnehmers direkt abzusichern. Während des Camps ist das Tragen von Fußballschuhen und Schienbeinschonern auf Gründen der Verletzungsprävention verpflichtend.

6. Haftung: Der Veranstalter haftet für die sorgfältige Auswahl und Überwachung des Personals, die ordnungsgemäße Durchführung der Trainings- und Spieleinheiten und die ordnungsmäßige Erbringung der sonstigen vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Veranstalter haftet nicht für die Fahrlässigkeit des
Personals. Keine Haftung seitens des Veranstalters besteht auch bei Einbruch oder Diebstahl. Der Teilnehmer haftet für die von ihm vorsätzlich oder fahrlässig
verursachten Schäden. Ein Schadenersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

7. Ausschluss: Der Veranstalter kann Teilnehmer, die Anweisungen des Personals nicht befolgen, sich nicht in den Campablauf integrieren können oder andere gefährden und/oder grob gegen die Verhaltensregeln verstoßen, von der weiteren Teilnahme ausschließen.

8. Gesundheitszustand Die Erziehungsberechtigten versichern, dass die Teilnehmer gesund und sportlich voll belastbar sind und das angegebene Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren können.

9. Einverständniserklärung Ton-, Foto- und Filmaufnahmen: In einem Fußball-Feriencamp angefertigte Ton-, Foto-, oder Filmaufnahmen (“Material”) können vom Spvg. Frechen 1920 e.V. zeitlich und räumlich unbegrenzt verwendet, d.h. hergestellt, verbreitet, vervielfältigt oder veröffentlicht werden. Die Verwertung des Materials kann in allen Medien (wie Fernsehen, Hörfunk, Kino, Video, Internet, Print, Tonträger usw.) erfolgen und vollumfänglich genutzt werden. Ich bestätige mit meiner Unterschrift ferner, dass ich auf eine Vergütung der Leistung/Rechte verzichte.

10. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen, die dem verfolgten Vertragszweck möglichst nahe kommt